
Frage 19: FDP
Wir halten am Wahlalter der Bundestags- und Europawahl von 18 Jahren und damit der Volljährigkeit fest. Die Ausweitung des Wahlrechts beispielsweise auf kommunaler Ebene steht dem nicht entgegen, da hier der örtliche Bezug überwiegt.
Wir halten am Wahlalter der Bundestags- und Europawahl von 18 Jahren und damit der Volljährigkeit fest. Die Ausweitung des Wahlrechts beispielsweise auf kommunaler Ebene steht dem nicht entgegen, da hier der örtliche Bezug überwiegt.