KLJB für ein starkes Lieferkettengesetz

Die Katholische Landjugendbewegung befürwortet die Gesetzesinitiative für unternehmerische Sorgfaltspflicht

Rhöndorf, 15. Juli 2020. Anlässlich des gestern von Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller bekanntgegebenen Ergebnisses des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) erklärt Sarah Schulte-Döinghaus, Bundesvorsitzende der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB): „Das Ergebnis des NAP-Monitorings ist erschreckend. Nicht einmal ein Viertel der befragten Unternehmen erfüllen nach Selbsteinschätzung die Kriterien zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Die Verletzungen von Menschenrechten sind für uns als Christ*innen nicht hinnehmbar.“

Das Ergebnis der Befragung des NAP-Monitorings zeigt eindeutig, dass Freiwilligkeit für deutsche Unternehmen nicht ausreicht, Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten. Ein Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um besonders den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland den Zugang zu deutschen Gerichten zu ermöglichen. Zivilrechtliche Verfahren sind ein wichtiger Schlüssel für die Wirksamkeit eines solchen Gesetzes.

Christ*in sein bedeutet, Schöpfung und damit Menschenrechte zu bewahren!

„Als Katholische Landjugendbewegung setzen wir uns seit Jahren für einen sozialeren Welthandel und eine gerechtere Welt ein. Wir unterstützen deshalb die Initiative der Bundesminister Heil und Müller für ein Lieferkettengesetz. Aber vernünftig muss es sein! Uns ist es wichtig, dass bei der Produktion unserer Konsumgüter Menschen in Europa und weltweit nicht ihrer Menschenwürde beraubt werden. Im besonderen Maße gilt dies für Menschen in Ländern des Globalen Südens“, kommentiert Sarah Schulte-Döinghaus.

Die KLJB – mit all‘ ihren Mitgliedern – gestaltet aus ihrer christlichen Überzeugung heraus seit vielen Jahren den Fairen Handel mit. Um über reine Zertifizierung hinaus eine Verbesserung zu erwirken, bedarf es eines Lieferkettengesetzes. Die KLJB gehört deshalb der Initiative Lieferkettengesetz an.

Unternehmen Planungssicherheit und fairen Wettbewerb verschaffen

Die derzeitige Rechtslage und der starke Wettbewerb, besonders im Niedrigpreissektor, verschlimmern die Situation in Ländern des Globalen Südens stetig. Unternehmen, die sich für ihre Produzent*innen einsetzen, Menschenrechte achten und die Zahlung angemessener Löhne unterstützen, versetzen sich selbst in eine schlechtere Marktposition. „Deshalb sind wir sind sehr froh, dass die Bundesminister Heil und Müller sich nicht durch Wirtschaftsverbände beirren lassen,  weiter an ihrem Vorhaben festhalten und noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verabschieden wollen.“

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