Sie haben Post, Herr Altmaier

Das Ergebnis des NAP-Monitorings ist bestürzend und zeigt klar: Freiwilligkeit reicht nicht aus, um Menschen ihre grundlegendsten Rechte wenigstens entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen zu sichern.

„Unternehmen müssen in ihrem Handeln, in ihren kompletten Lieferketten und auch bei ihren Töchterunternehmen ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten nachkommen, ganz gleich, wo sie auf der Welt produzieren. Unternehmerisches Handeln darf niemals so gestaltet werden, dass Mensch oder Natur zu Schaden kommen. Deshalb muss nachhaltiges Wirtschaften einem konsequenten menschenrechtsbasierten Ansatz folgen, bei der sich alle Akteur*innen auf Augenhöhe begegnen.“

(Beschluss der KLJB Bundesversammlung 2017 – Wenn nicht jetzt wann dann? – Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung)

Mit einem wirksamen Lieferkettengesetz, das deutsche Unternehmen dazu verpflichtet ihrer Sorgfaltspflicht für soziale und ökologische Standards in ihren Lieferketten nachzukommen, würde diese Vision ein Stück Wirklichkeit.
Doch der Druck gegen ein solches Gesetz ist groß. Wirtschaftsverbände versuchen ihren Einfluss zu nutzen um dem Lieferkettengesetz die Zähne zu ziehen. Bundesminister Altmaier und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) setzen dafür ein, dass ein solches Gesetz möglichst wenige Betriebe betrifft und weder zivilrechtliche Schritte noch der Ausschluss von staatlichen Ausschreibungen als Durchsetzungsmechanismen implementiert werden.
Damit das Lieferkettengesetz nicht bloß ein Feigenblatt für Unternehmen wird, sende jetzt eine E-Mail an Bundesminister Altmaier: