Prävention

Die Katholische Landjugendverband (KLJB) ist ein Jugendverband, der sich insbesondere für die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den ländlichen Räumen stark macht. Als Jugendverband hat die KLJB in ihrer Satzung den Auftrag,

  1. dem jungen Menschen seine Lebenssituation in ihren gesellschaftlichen Beziehungen bewusst zu machen;
  2. ihn zu befähigen, diese Situation in Orientierung an der christlichen Botschaft zu bewerten und zu beurteilen;
  3. ihn zu befähigen, daraus Konsequenzen für sein persönliches Verhalten zu ziehen und Ziele für gesellschaftliche Veränderungen zu entwickeln;
  4. und ihm zu ermöglichen, diese Konsequenzen und Ziele in Solidarität mit Gleichgesinnten zu verwirklichen,

fest verankert. Die KLJB ist eine Bewegung, die durch die außerschulische Bildungsarbeit in der Gruppe zur Selbstfindung und Selbstverwirklichung junger Menschen ihren Beitrag leistet. Die KLJB-Gruppe ist ein freiwilliger Zusammenschluss junger Menschen, die im Geiste des Evangeliums ihre Ziele selbst bestimmen, an den Entscheidungen des Verbands je nach ihrer Rolle partizipieren und in ständiger Reflexion ihrer Arbeit einen sozialen Lernprozess unternehmen, der auf die Entwicklung eines politischen Bewusstseins und die Aktivierung des Einzelnen gerichtet ist.Die KLJB setzt sich für ein solidarisches Miteinander, für gesellschaftliche Mitbestimmung und Demokratie, für eine politische und soziale Verantwortungsübernahme in der Welt sowie für ländliche Entwicklung und die Bewahrung der Schöpfung ein. Ihr Menschenbild ist geprägt von einem christlichen Grundverständnis und orientiert sich an Respekt und Wertschätzung.

Verantwortungsvoller Umgang

Fragestellungen und Unsicherheiten, die sich im Umgang mit (der eigenen) Sexualität stellen, sind ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Entwicklungs- und Reifungsprozesse und begleiten Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens. Dieser Umstand erfordert auch in den verschiedenen Feldern der katholischen Jugendverbandsarbeit eine sensible Auseinandersetzung mit der Thematik, sowie einen verantwortungsvollen Umgang in Hinblick auf die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und im Ausdruck angemessener Nähe- und Distanzverhältnisse. Aus diesem Grundverständnis heraus verpflichtet sich die KLJB dazu das Wohl ihrer Schutzbefohlenen auf allen Ebenen der Verbandsarbeit zu wahren. Jungen Menschen soll eine sichere Umgebung, frei von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt, geboten werden, die eine positive Auseinandersetzung mit der eigenen Person, mit Sexualität, Individualität und der eigenen geschlechtsspezifischen Persönlichkeit möglich macht, zugleich aber auch individuelle Grenzen berücksichtigt anerkennt. Auf dem Herbst-Bundesausschuss 2011 wurde deshalb ein Kodex zur Prävention sexueller Gewalt beschlossen, welcher übergreifend als Grundlage dient. Um dem Schutz vor sexueller Gewalt an Minderjährigen und hilfebedürftigen Erwachsenen in der KLJB auch weiterhin einen hohen Stellenwert beizumessen, wurde das Institutionelle Schutzkonzept als Erweiterung der bisherigen Ergänzung der Betriebsvereinbarung „Strukturelle Präventionsmaßnahmen sexualisierter Gewalt“ formuliert.

Institutionelles Schutzkonzept

Hier geht’s zum Dokument und den jeweiligen Anhängen. (in Bearbeitung)

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Auf dem Herbst-Bundesausschuss 2011 wurde der Kodex zur Prävention sexueller Gewalt einstimmig beschlossen. Der Kodex basiert auf gemeinsam erarbeiteten Regeln, die einen wertschätzenden Umgang aller Beteiligten der KLJB miteinander sicherstellen. Die im Kodex formulierten Regeln gelten uneingeschränkt für alle und sind verbindlich anzuerkennen. Alle Mitarbeiter*innen, die in einem Vertragsverhältnis mit der KLJB Deutschlands oder ihrer Töchter stehen, unterzeichnen unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnisses eine Selbstverpflichtungserklärung, die mit dem Verhaltenskodex der KLJB Deutschlands identisch ist. Dies gilt auch für alle von der KLJB Deutschlands angestellten Mitarbeiter*innen, bei denen die Fach- und Dienstaufsicht an andere Stellen delegiert wird. Die Anerkennung der Selbstverpflichtung durch den*die jeweilige*n Mitarbeiter*in wird unter Berücksichtigung der Datenschutzverordnung dokumentiert und verwaltet. Der Kodex zur Prävention sexualisierter Gewalt und die Selbstverpflichtung sind hier nachzulesen. (in Bearbeitung)

Verdachts- oder Beschwerdefall

Eine wichtige Maßnahme für die Umsetzung des Schutzes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Jugendverbandsarbeit stellt die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Äußerung von positiver und negativer Kritik und Wünschen der Veränderung sowie die Bereitstellung des Angebots auf Beratung dar. Das Einholen von positiven und negativen Rückmeldungen hat eine wichtige Funktion für die KLJB [Rückmeldemöglichkeit am Ende der Seite]. Insbesondere solche Anmerkungen, die Kritik beinhalten, öffnen den Blickwinkel und tragen zu Veränderungen bei. Die Rückmeldungen werden in den regelmäßig stattfindenden Bundesvorstandssitzungen thematisiert, reflektiert und besprochen. Externe Fachberatungsstellen können bei Bedarf in der Bundesstelle erfragt und durch diese vermittelt werden. Grundlage für die Vermittlung von Kontakten und Anlaufstellen bietet derzeit das Hilfeportal Missbrauch (www.hilfeportal-missbrauch.de). Dort finden sich eine Anzahl verschiedenster Anlaufstellen. Auf Wunsch kann eine Unterstützung bezüglich der Herstellung des Erstkontakts vereinbart werden. Um den Mitgliedern zusätzlich möglichst regionale Fachberatungsstellen vermitteln zu können, kooperiert die KLJB mit den KLJB-Diözesanverbänden. Für den Bundesverband sind in erster Linie die Präventionsfachkräfte der (Erz-)Bistümer relevant.

Aus- und Fortbildung

Transparente, klar definierte Standards hinsichtlich der Qualifizierung unserer Mitarbeiter*innen sind Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Verbandsarbeit, wie die KLJB sie leben will. Für die unterschiedlichen Kompetenzbereiche werden verschiedene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht, die sich sowohl an den Bedarfen der hauptamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen ausrichten, als auch an den Bedarfen der Mitglieder. Dabei sind eine positive Grundhaltung sowie ein achtsamer und wertschätzender Umgang miteinander auf Basis des Verhaltenskodex für alle bindend. Besonderheiten für die Qualifizierung einer Mitarbeit im Rahmen eines pädagogisch angelegten Arbeitsfeldes ergeben sich aufgrund der dort zu gestaltenden Beziehungen von den Mitarbeiter*innen zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an den Angeboten teilnehmen. Aufgrund dieses Merkmals setzt die KLJB die Sensibilisierung aller pädagogischen Mitarbeiter*innen, die in Kontakt zu minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen stehen, zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf Grundlage der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz voraus. Je nach Aufgaben und Tätigkeiten im individuellen Handlungsfeld der Mitarbeiter*innen ergeben sich zusätzlich individuelle Anforderungen und Voraussetzungen für die jeweilige Qualifizierung im Bereich der Prävention.

Weitere Dokumente

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Eine verschickte Rückmeldung erhält der gewählte Bundesvorstand per E-Mail.

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