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RECHTS- UND
SATZUNGSBERATUNG

Satzungsberatung

Die Satzungskommission berät den Bundesvorstand zu allen Fragen in Zusammenhang mit KLJB Satzungen und -Geschäftsordnungen und arbeitet ihm bei Genehmigungen von Satzungen der Diözesan- und Landesverbänden zu. Der Satzungskommission werden regelmäßig Veränderungen der Satzungen der Diözesan- und Landesverbände vorgelegt, diese werden dort beraten und dem Bundesvorstand zur Empfehlung weitergeleitet. Die Kommission kontrolliert die Kohärenz zur Bundessatzung und macht Vorschläge, um die Satzung an jugend- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten anzupassen. Die Satzungskommission besteht aus sechs Mitgliedern. Sie wird für die Dauer von drei Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Aktuelle Mitglieder sind Katha Geskes, Äles Schmid, Kilian Gumpp (Vorsitzender), Franz Wacker, Jan Stienken und Karolin Ott.

Die Satzungskommission trifft sich quartalsweise.

Zu genehmigende Satzungen sind spätestens vier Wochen vor einem Sitzungstermin der Satzungskommission vorzulegen. Die Satzungskommission prüft die jeweilige Satzung und teilt dem Bundesvorstand das Ergebnis ihrer Prüfung (Genehmigt, Genehmigt mit Einschränkungen, nicht genehmigt) mit. Die Satzungskommission steht ebenso explizit auch für die Beratung der Diözesan- und Landesverbände zur Verfügung.

Ihr erreicht die Satzungskommission aktuell per E-Mail an: satzungskommission@kljb.org

Rechtsberatung

Beim Thema Recht lauern auch in der Verbandsarbeit viele Fettnäpfchen. Die KLJB steht ihren Diözesanverbanden und allen Untergliederungen (Dekanats- und Kreisverbänden, bis hin zur Ortsgruppe) zur Seite. Ansprechperson ist Sarah Schulte-Döinghaus.

KONTAKT
Sarah Schulte-Döinghaus
Bundesgeschäftsführerin
02224.94 65-15
s.schulte-doeinghaus@kljb.org
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