
Ehrenauszeichnung „Kreuz und Pflug“
Mit der Ehrenauszeichnung „Kreuz und Pflug“ würdigt die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) herausragendes und außergewöhnliches Engagement von Mitgliedern auf allen Verbandsebenen. Diese Ehrung ist eine besondere Anerkennung für Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße für die KLJB eingesetzt haben und deren Wirken den Verband nachhaltig geprägt hat.
Die Auszeichnung soll bewusst nicht inflationär verliehen werden, sondern eine Ausnahme darstellen, die wirklich außerordentliche Verdienste honoriert. Sie stellt eine besondere Würdigung für Mitglieder dar, die durch ihren langjährigen, überragenden Einsatz die KLJB in besonderer Weise gestaltet und geprägt haben.
Die Ehrenauszeichnung besteht aus Holz mit eingraviertem KLJB-Emblem und wird zusammen mit einer gerahmten Urkunde verliehen. Um eine einheitliche und transparente Vergabepraxis sicherzustellen, definiert dieser Kriterienkatalog die Voraussetzungen, die für eine Nominierung erfüllt sein müssen.
- Mitgliedschaftsdauer: Die nominierte Person muss seit mindestens vier Jahren KLJB-Mitglied sein.
- Erfüllung mindestens eines der folgenden Kriterien:
- Langjährige überragende Leistung und besondere Aktivität in einer KLJB-Ortsgruppe
- Langjährige überragende Leistung und besondere Aktivität auf mittlerer KLJB-Ebene (bspw. Dekanats-, Kreis-, Bezirks- oder Regionalvorstand), .
- Langjährige überragende Leistung und besondere Aktivität auf Diözesan- oder Landesebene.
- Langjährige überragende Leistung und besondere Aktivität auf Bundesebene.
- Langjährige überragende Leistung und besondere Aktivität im MIJARC Europa- oder Weltverband.
- Einmalige herausragende Leistung in oder für die KLJB.
Folgend soll näher definiert werden, was unter den oben genannten Kriterien verstanden werden kann.
„Langjährige überragende Leistungen und besondere Aktivität…“:
- Es wird erwartet, dass die nominierte Person sich in besonderem Maße, über das gewöhnliche Maß hinaus, langfristig und nachhaltig in die KLJB eingebracht hat
- Es wurden Leitungspositionen übernommen und dabei aktiv zur Weiterentwicklung der KLJB beigetragen.
- Engagement in mehreren KLJB-Bereichen (z.B. ökologische, soziale oder spirituelle Projekte) und die eine breite Wirkung für die KLJB zeigen.
Genauere Beispiele könnten sein:
KLJB-Ortsgruppe:
-
- Langjährige hauptverantwortliche Leitung und Organisation von Veranstaltungen (z. B. 72-Stunden-Aktion, Erntedankfeste, Sternsinger*innenaktionen).
- Initiierung und nachhaltige Durchführung von Projekten, die die Gemeinschaft der Ortsgruppe gestärkt haben (z. B. regelmäßige soziale oder ökologische Projekte wie Baumpflanzaktionen, Lebensmittelrettung oder Dorfverschönerungsprojekte).
- Aufbau einer neuen Gruppe oder Wiederbelebung einer inaktiven Ortsgruppe.
- Besondere Förderung anderer Mitglieder durch Mentoring oder innovative Nachwuchsarbeit.
- Übernahme von Verantwortung in Krisensituationen (z. B. schnelle Hochwasserhilfe, Unterstützung geflüchteter Menschen in der Gemeinde).
KLJB auf mittlerer Ebene (z. B. Dekanats-, Kreis-, Bezirks- oder Regionalebene):
-
- Langjährige Organisation von Veranstaltungen auf mittlerer Ebene (z. B. Studienfahrten, Sportturniere).
- Neuschaffung und Entwicklung neuer Formate zur Vernetzung von Ortsgruppen (z. B. thematische Vernetzungsrunden, digitale Austauschplattformen).
- Besondere Verdienste in der Bildungsarbeit, z. B. Konzeption und Durchführung innovativer Workshops zu gesellschaftspolitischen Themen.
- Unterstützung und Beratung mehrerer Ortsgruppen, um deren Arbeit langfristig zu sichern.
- Langjährige Leitung in einer mittleren Verbandsebene und nachhaltige Weiterentwicklung der Strukturen.
KLJB auf Diözesan- oder Landesebene:
-
- Entwicklung und Umsetzung langfristiger Programme oder Projekte mit diözesan- bzw. landesweiter Wirkung und Stahlkraft (z. B. Klimaschutzprojekte, politische Initiativen).
- Einsatz für die Stärkung der spirituellen Ausrichtung der KLJB (z. B. neue Gottesdienstformate oder geistliche Impulse).
- Langjähriger Einsatz für ökologische, soziale oder internationale Themen auf Verbandsebene (z. B. Lobbyarbeit für die Interessen junger Menschen in ländlichen Räumen).
- Besondere Verdienste in der Öffentlichkeitsarbeit, die die KLJB in der Diözese oder im Bundesland massiv sichtbarer gemacht haben.
KLJB auf Bundesebene:
-
- Leitung und Koordination bundesweiter Kampagnen, Veranstaltungen oder Initiativen, die die KLJB bundesweit nachhaltig geprägt haben.
- Entwicklung neuer Strategien zur Weiterentwicklung des Verbandes (z. B. Mitgliedergewinnung, Strukturprozesse).
- Besondere Verdienste in der Vernetzung mit anderen Jugendverbänden oder Organisationen auf nationaler oder internationaler Ebene.
- Langjähriger Einsatz in Bundesvorstand, in bundesweiten Gremien oder Bundesarbeitskreisen mit nachhaltiger Wirkung für den Verband.
- Einflussreiche Arbeit in politischen Prozessen, die Interessen von Landjugendlichen auf Bundesebene gestärkt haben.
MIJARC:
-
- Weit überdurchschnittliches Engagement in der MIJARC (z.B. durch besonderen Einsatz im MIJARC-Vorstand oder in MIJARC-Gremien).
- Entwicklung und Umsetzung von Projekten, die auf internationaler Ebene Wirkung entfalten.
- Besondere Verdienste in der Vernetzung mit internationalen Jugendorganisationen.
- Die Verantwortungsübernahme in der MIJARC in besonders herausfordernden Situationen.
- Entwicklung neuer Konzepte zur Förderung des internationalen Dialogs.
„Einmalige herausragende Leistungen“
- Ein solches Kriterium wird dann erfüllt, wenn eine außergewöhnliche Einzelleistung erbracht wurde, die einen signifikanten und nachhaltigen Einfluss auf die KLJB oder MIJARC hatte.
Genauere Beispiele können sein:
-
- Organisation einer besonders erfolgreichen bundesweiten oder internationalen Kampagne.
- Ein bedeutender Beitrag zur Lösung einer großen Herausforderung innerhalb der KLJB.
- Herausragendes Engagement in der Krisenhilfe oder einem gesellschaftspolitischen Bereich im KLJB-Kontext (z. B. Organisation einer Notfallhilfe durch die KLJB bei Katastrophen).
- Nominierung: Die Nominierung erfolgt durch die Organe oder Gruppierungen der KLJB, die in den jeweiligen Satzungen festgelegt sind.
- Antragstellung: Der Antrag wird über ein durch die Bundesstelle bereitgestelltes Formular eingereicht, das neben den formellen Angaben eine ausführliche Beschreibung des Engagements und eine Begründung der Nominierung enthalten muss. Den Link zum Formular findet ihr hier.
- Prüfung und Freigabe:
- Ehrung auf Orts- und mittlere Ebenen: Die Prüfung und Freigabe erfolgt durch den zuständigen Diözesanvorstand oder eine von dieser delegierten Ebene.
- Ehrung auf Diözesan-, Landes-, Bundes- und MIJARC-Ebene: Die Freigabe erfolgt durch den Bundesvorstand. Anträge, die ein amtierendes Bundesvorstandsmitglied betreffen, müssen durch den Bundesauschuss freigegeben werden.
- Dokumentation: Alle freigegebenen Anträge werden dauerhaft an der Bundesstelle archiviert.
Die Verleihung sollte auf offiziellen KLJB-Veranstaltungen stattfinden, z.B. auf Mitgliederversammlungen, um der Ehrung eine angemessene Bedeutung zu verleihen. Es sollte möglichst ein*r Vertreter*in der nächsthöheren Verbandsebene anwesend sein, um die Auszeichnung zu übergeben.
Die Auszeichnung kostet 50,00 EUR zzgl. Versandkosten. Die Kosten sind durch die beantragende KLJB-Ebene selbst zu tragen.
Alumni-Netzwerk
Die freigegebenen Anträge werden archiviert und könnten für die spätere Bildung eines Alumni-Netzwerks oder für Treffen der Ausgezeichneten genutzt werden.
Gleichwertigkeit der Auszeichnung
Die Ehrenauszeichnung „Kreuz und Pflug“ ist auf allen Verbandsebenen gleichwertig. Eine Verleihung auf Orts-, mittlerer, Diözesan-, Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene stellt keine Hierarchie dar, sondern würdigt in gleichem Maße herausragendes Engagement für die KLJB. Jede Ebene hat ihren eigenen Stellenwert, und alle Geehrten tragen gleichermaßen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Verbandes bei.
Vermeidung von Mehrfachauszeichnungen
Jede Person kann die Auszeichnung nur einmal erhalten.
Die Beantragung erfolgt über dieses Formular. Neben formellen Angaben muss eine Auskunft über das Engagement der zu ehrenden Person in der KLJB bzw. MIJARC gegeben werden sowie eine ausführliche Begründung, warum die Person ausgezeichnet werden soll.
Anträge der Orts- und mittleren Ebenen müssen durch den zuständigen Diözesanvorstand freigegeben werden. Diese Prüfung kann durch den Diözesanvorstand auch an untergliederte Ebenen delegiert werden. Ein Antrag darf nicht durch ein und dieselbe Ebene eingereicht und freigegeben werden. Für Anträge der höheren Ebenen erteilt der Bundesvorstand die Freigabe. Betrifft ein Antrag ein amtierendes Bundesvorstandsmitglied, muss dieser durch den Bundesauschuss freigegeben werden.
Mit dem Ausfüllen des Formulars wird der Versand der Ehrenauszeichnung ausgelöst. Die Kosten trägt die beantragende KLJB-Ebene. Eine Nominierung kann durch alle in der jeweiligen Satzung definierten Organe und Gruppierungen vorgenommen werden. Zur Wirksamkeit der Nominierung bedarf es einer Antragstellung. Die Ehrenauszeichnung kann nach Freigabe der zuständigen Ebene verliehen werden.
Bitte beachtet, dass die Abwicklung bis zu sechs Wochen Bearbeitungszeit benötigt und die Versandkosten zusätzlich bezahlt werden müssen.